Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Inhaltsübersicht

Beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland gehören zum Preis viele zusätzliche Posten. Nebenkosten Immobilienkauf sind alle einmaligen und laufenden Ausgaben neben dem reinen Kaufpreis. Dazu zählen Steuern, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerhonorare.

Die Kenntnis der Kaufnebenkosten beeinflusst die Finanzplanung stark. Käufer sollten frühzeitig kalkulieren, damit Eigenkapital und Finanzierungssumme realistisch bleiben. Typischerweise liegen die Kaufnebenkosten in Deutschland zwischen etwa 7 % und 15 % des Kaufpreises, je nach Grunderwerbsteuer, Maklerbeteiligung und Notarkosten.

Dieser Artikel richtet sich an Privatkäufer, junge Familien, Kapitalanleger und Bauherren. Er bietet einen klaren Überblick zu den üblichen Posten und erklärt, wie Nebenkosten das Budget verändern. In den folgenden Kapiteln werden Steuern, Notar/Grundbuch/Makler und die späteren laufenden Kosten vertieft.

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Vor dem Kauf sollte eine klare Nebenkostenübersicht stehen. Sie hilft Käuferinnen und Käufern, die echte finanzielle Belastung zu erkennen und die Budgetplanung Immobilienkauf realistisch zu gestalten.

Kurzüberblick über typische Nebenkosten

Die Kaufnebenkosten Auflistung umfasst mehrere Posten. Grunderwerbsteuer fällt einmalig an und variiert je Bundesland.

Notarkosten und Grundbucheintragungen entstehen für Vertrag, Auflassungsvormerkung und Eintragungen. Maklerprovision kann ganz oder teilweise Käufer belasten, abhängig von regionalen Regelungen.

Finanzierungskosten wie Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen sind zu berücksichtigen. Gutachterkosten empfehlen sich besonders bei älteren Häusern.

Ein Sanierungs- und Modernisierungspuffer ist sinnvoll. Einmalige Anschluss- und Abschlusskosten betreffen Hausanschlüsse, Umzug und Energieausweis.

Laufende Kosten nach dem Kauf schließen Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten und gegebenenfalls Instandhaltungsrücklage ein.

Bedeutung der Nebenkosten für die Kaufentscheidung

Nebenkosten Hauskauf verändern die Attraktivität eines Angebots. Ein niedriger Kaufpreis kann durch hohe Zusatzkosten relativ teurer sein.

Banken verlangen häufig, dass Nebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden. Fehlt dieses, sinkt die Zahl offener Finanzierungsoptionen.

Regionale Unterschiede bei Grunderwerbsteuer und Maklerprovision beeinflussen die Wahl des Objekts. Der Zustand der Immobilie bestimmt den Sofortbedarf an Mitteln.

Wie Nebenkosten den Gesamtbudgetrahmen verändern

Zur Veranschaulichung: Bei 300.000 EUR Kaufpreis entsprechen 10 % Nebenkosten 30.000 EUR zusätzlichem Eigenkapital. Solche Beispielrechnungen machen die benötigte Liquidität sichtbar.

Als Faustregel empfiehlt sich ein Puffer von 10–15 % des Kaufpreises; bei gebrauchten Objekten eher 15 %. Diese Annahme trägt zur sicheren Budgetplanung Immobilienkauf bei.

Die Nebenkosten sollten in die gesamte Finanzplanung integriert werden. Das umfasst Laufzeit, Tilgung und die monatliche Belastung. So vermeidet man unangenehme Überraschungen.

Steuern und Abgaben beim Immobilienkauf

Beim Immobilienkauf fallen neben Kaufpreis und Notarkosten vor allem Steuern an, die das Budget deutlich beeinflussen. Käufer sollten frühzeitig prüfen, welche Abgaben in ihrem Bundesland relevant sind und welche langfristigen Belastungen zu erwarten sind.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Abgabe, die mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags entsteht. Ihr Betrag bemisst sich als Prozentsatz des Kaufpreises; Beispiele für aktuelle Sätze sind Bayern 3,5 %, Sachsen 3,5 %, Berlin 6,0 % und Nordrhein-Westfalen 6,5 %. Diese Landesunterschiede sind zentral für die Kalkulation.

Bei komplexen Fällen wie Anteilskäufen, Erbbaurechten oder unternehmensähnlichen Strukturen gelten abweichende Regeln. Notar und Steuerberater prüfen solche Sonderfälle und klären mögliche Sonderregelungen oder Ausnahmen.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe, die Gemeinden erheben. Sie unterscheidet sich klar von der einmaligen Grunderwerbsteuer und gehört zu den laufenden Kosten eines Eigentümers.

Berechnungsgrundlage sind der Grundstückswert und der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Anstehende Reformen können die Belastung verändern. Käufer sollten deshalb lokale Hebesätze und angekündigte Änderungen prüfen, weil Grundsteuer Unterschiede die monatliche Belastung beeinflussen.

Steuerliche Absetzbarkeit und Vergünstigungen

Ob Kaufnebenenkosten steuerlich geltend gemacht werden können, hängt vom Nutzungszweck ab. Bei Eigennutz sind Notar- und Grundbuchkosten meist nicht als Werbungskosten absetzbar.

Bei vermieteten Immobilien lassen sich Anschaffungsnebenkosten teilweise über Abschreibungen (AfA) oder als Werbungskosten berücksichtigen. Wer energetisch saniert, kann KfW-Förderkredite nutzen und auf steuerliche Förderungen hoffen.

Regional angebotene Förderprogramme und Sonderregelungen können zusätzliche Vorteile bringen. Experten wie Steuerberater prüfen individuelle Optionen, damit Käufer wissen, welche Immobilien Steuern absetzen lassen und welche Steuervergünstigungen Hauskauf möglich machen.

Notar-, Grundbuch- und Vermittlungskosten

Beim Immobilienkauf fallen neben dem Kaufpreis noch drei Kostenblöcke an, die Käufer beachten sollten. Er erklärt kurz die Aufgaben, typische Höhen und worauf Käufer vor der Unterschrift achten müssen.

Notarkosten: Beurkundung, Beglaubigungen und Kostentabelle

Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, wickelt die Eigentumsübertragung ab und kann Treuhandfunktionen übernehmen. Er prüft Lasten und berät zur Lastenfreistellung.

Die Gebührenordnung für Notare (GNotKG) bestimmt die Kosten. Für viele Käufe bewegt sich das Honorar meist zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, je nach Umfang der Leistungen.

Zusatzleistungen wie Beglaubigungen, Auflassungsvormerkung oder Zahlungsabwicklung führen zu weiteren Posten. Vor dem Termin empfiehlt es sich, eine detaillierte Kostenaufstellung und eine Notar Gebühren Tabelle anzufordern.

Grundbuchgebühren: Eintragungen und Löschungen

Der Notar veranlasst die Eintragung des Eigentümers und die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Nach Zahlung und Umschreibung folgen Löschungen von Grundschulden.

Grundbuchgebühren orientieren sich an Verwaltungssätzen und variieren je nach Bundesland. Sie werden oft zusammen mit den Notarkosten ausgewiesen und betragen in der Regel einige hundert bis wenige tausend Euro, abhängig von Kaufpreis und Anzahl der Eintragungen.

Löschungsbewilligungen und zusätzliche Eintragungen können Extra-Kosten verursachen. Käufer sollten beim Notartermin klären, welche Einträge nötig sind und welche Gebühren anfallen.

Maklerprovision: Wer zahlt, regionale Unterschiede und Verhandlungstipps

Die Maklerprovision Deutschland schwankt regional. Üblich sind Provisionen zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. In Ballungsräumen fallen sie tendenziell höher aus.

Seit 2020 ist die Verteilung der Provision bei Wohnungs- und Teileigentum nicht einheitlich geregelt. Häufig teilen Käufer und Verkäufer die Maklerprovision, oft 50:50. In einzelnen Fällen trägt der Käufer die volle Provision.

Vor Vertragsabschluss sollte die Provisionshöhe schriftlich geklärt werden. Vergleich mehrerer Maklerangebote hilft, Leistungen wie Exposé, Besichtigungen und Verhandlungsführung zu bewerten. Rechtlich bindend bleibt der Maklervertrag; bei Unsicherheiten ist eine juristische Beratung ratsam.

Wer mehr über die Rolle des Maklers und Alternativen wissen möchte, findet praktische Hinweise unter Ist ein Hauskauf ohne Makler sinnvoll

Weitere laufende und einmalige Kosten nach dem Kauf

Nach dem Erwerb einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis regelmäßig laufende Kosten Immobilie an. Dazu zählen Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllgebühren und Straßenreinigung. Bei Eigentumswohnungen kommen Hausmeister- oder Hausverwaltungsgebühren hinzu. Die Höhe hängt stark vom Verbrauch und der Lage ab.

Versicherungen Immobilie sind ein weiterer Pflichtposten. Wohngebäudeversicherungen verlangen viele Banken bei der Finanzierung, hinzu kommen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und je nach Risiko Glas- oder Elementarschadenversicherungen. Prämien variieren nach Lage und Objektprofil.

Instandhaltungskosten Hauskauf sollten vorsorglich eingeplant werden. Als grober Richtwert gelten 1–2 % des Immobilienwerts jährlich oder eine feste Rücklagenbildung. Käufer sollten einen Mehrjahresplan für Reparaturen und Modernisierung erstellen und mit Hausverwaltung sowie Handwerkern realistische Kostenschätzungen erarbeiten.

Einmalige Posten wie Renovierungs- und Modernisierungskosten, Anschluss- und Umzugskosten oder Gebühren für Energieausweis sind unmittelbar nach dem Kauf zu erwarten. Energetische Sanierungen können durch KfW- oder BAFA-Förderungen günstiger werden, erfordern aber oft einen Eigenanteil. Als Liquiditätspuffer empfiehlt sich je nach Objektgröße eine Rücklage von etwa 5.000–15.000 EUR, um unerwartete Ausgaben abzufedern.

FAQ

Welche Nebenkosten fallen beim Immobilienkauf an?

Beim Immobilienkauf kommen mehrere einmalige und laufende Nebenkosten hinzu. Typische Posten sind die Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren, gegebenenfalls Maklerprovision sowie Finanzierungskosten wie Bearbeitungsgebühren und Bereitstellungszinsen. Außerdem können Gutachterkosten, ein Sanierungs- und Modernisierungspuffer, Anschluss- und Umzugskosten sowie die Erstellung eines Energieausweises anfallen. Laufende Kosten nach dem Kauf umfassen Grundsteuer, Versicherungen, Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen.

Wie hoch sind die Nebenkosten in der Regel?

Die Gesamthöhe der Kaufnebenkosten liegt in Deutschland üblicherweise zwischen etwa 7 % und 15 % des Kaufpreises. Der genaue Wert hängt von Faktoren wie dem Grunderwerbsteuersatz des Bundeslands, einer möglichen Maklerprovision und Umfang der Notar-/Grundbuchkosten ab. Für gebrauchte Objekte und umfangreiche Finanzierungsnebenkosten empfiehlt sich ein Puffer von bis zu 15 %.

Was ist die Grunderwerbsteuer und wie hoch fällt sie aus?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer beim Erwerb einer Immobilie, fällig mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrags. Sie wird als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Die Sätze variieren je Bundesland, beispielsweise Bayern und Sachsen mit etwa 3,5 %, Berlin mit rund 6,0 %, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg mit etwa 6,5 %. Käufer sollten die aktuellen Landesregelungen prüfen, da Änderungen möglich sind.

Worin unterscheidet sich die Grundsteuer von der Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist einmalig beim Kauf fällig. Die Grundsteuer ist eine laufende jährliche Steuer auf Grundstücke und Gebäude, die an die Gemeinde zu zahlen ist. Ihre Höhe hängt vom Einheitswert des Grundstücks und dem kommunalen Hebesatz ab. Die Grundsteuer beeinflusst die monatliche Belastung und kann bei vermieteten Objekten teilweise auf Mieter umgelegt werden, abhängig vom Mietvertrag.

Welche Notar- und Grundbuchkosten sind zu erwarten?

Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Auflassungsvormerkung und Zahlungsabwicklung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). In der Praxis liegen die Gebühren oft zwischen etwa 1 % und 2 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Grundbuchgebühren für Eintragungen und Löschungen, die je nach Anzahl der Einträge einige hundert bis wenige tausend Euro betragen können. Der Notar gibt vorab eine Kostenschätzung.

Wer zahlt die Maklerprovision und wie hoch ist sie?

Die Maklerprovision variiert regional und liegt meist zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Seit den Reformen der letzten Jahre wird die Provision häufig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, in manchen Regionen zahlt jedoch der Käufer den größeren Anteil oder die gesamte Provision. Vor Abschluss sollte die Provisionsverteilung und der Provisionsanspruch schriftlich geklärt werden.

Können Kaufnebenenkosten steuerlich geltend gemacht werden?

Bei Eigennutzung sind viele Kaufnebenenkosten wie Notar- oder Grundbuchgebühren in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Bei vermieteten Immobilien können Anschaffungsnebenkosten jedoch teilweise über Abschreibungen (AfA) oder als Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Förderprogramme für energetische Sanierung oder KfW-Kredite können zusätzliche finanzielle Vorteile bieten. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen.

Welche laufenden Kosten fallen nach dem Erwerb an?

Nach dem Kauf entstehen laufende Kosten wie Betriebskosten (Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister), Versicherungen (Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, ggf. Elementarschadenversicherung), Grundsteuer sowie regelmäßige Instandhaltungs- und Rücklagenbildungen. Bei Eigentumswohnungen ist oft eine Hausverwaltung zu berücksichtigen. Als Orientierung empfiehlt sich eine Rücklage von etwa 1–2 % des Immobilienwerts jährlich für Instandhaltung.

Welche einmaligen Kosten können nach dem Kauf noch entstehen?

Nach dem Erwerb können Renovierungs- und Modernisierungskosten, Anschluss- und Umzugskosten, Gebühren für Energieausweis oder Erstabrechnungen anfallen. Auch energetische Sanierungen oder dringende Reparaturen sind möglich. Käufer sollten einen Liquiditätspuffer von mehreren tausend Euro einplanen, je nach Objektgröße und Zustand.

Wie wirken sich Nebenkosten auf die Finanzierungsplanung aus?

Nebenkosten erhöhen den benötigten Eigenkapitalbedarf, weil Banken meist verlangen, dass ein Teil der Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gedeckt wird. Hohe Nebenkosten können die Höhe und die Konditionen eines Kredits beeinflussen. Es ist ratsam, Nebenkosten frühzeitig in die Budgetplanung aufzunehmen und für Sicherheitspuffer von mindestens 10–15 % des Kaufpreises zu sorgen, bei älteren Objekten eher mehr.

Gibt es praktische Tipps zur Reduzierung der Nebenkosten?

Einige praktische Ansätze sind: Gründliche Recherche der Grunderwerbsteuersätze in verschiedenen Bundesländern bei Objekten in Grenznähe, Verhandlung der Maklerprovision, Vergleich mehrerer Notare und Kostenvoranschläge für Renovierungen. Außerdem lohnt sich die Prüfung von Förderprogrammen (KfW, BAFA) für energetische Maßnahmen. Für komplexe Fälle sollten Käufer Notar- oder Steuerberater konsultieren.

Wie viel Puffer sollte man für unerwartete Kosten einplanen?

Empfohlen wird ein Liquiditätspuffer von mindestens 5.000–15.000 EUR je nach Objektgröße und Zustand. Zusätzlich sollten Käufer für die Nebenkosten selbst 10–15 % des Kaufpreises als Planungspunkt ansetzen. Bei älteren Immobilien oder geplanten Sanierungen kann ein höherer Puffer sinnvoll sein.

Wer kann bei der Kalkulation und Prüfung der Nebenkosten helfen?

Unterstützung bieten Notare, Steuerberater, Finanzierungsberater, unabhängige Gutachter sowie Hausverwaltungen. Ein Immobilienmakler kann Kostenpunkte erläutern, während ein Sachverständiger Bau- und Renovierungsbedarf genauer einschätzt. Bei Förderanträgen helfen oft Energieberater oder spezialisierte Fördermittelberater.